Regelungsvorhaben
Geldwäschevideoidentifizierungsverordnung
Angegeben von:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (R000774)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Die durch das BaFin-Rundschreiben 3/2017 (GW) gesetzten und bewährten Sicherheitsstandards dürfen nicht -bewusst oder unbewusst- dergestalt verschärft werden, dass die Nutzbarkeit des Videoidentifizierungsverfahrens praktisch unmöglich gemacht wird. Die Nutzung darf nicht von der gleichzeitigen Bereitstellung eines Verfahrens zur Überprüfung eines elektronischen Identitätsnachweises abhängig gemacht werden. Die Nutzung des Videoidentifizierungsverfahrens muss zudem dauerhaft sichergestellt werden. Es muss klargestellt werden, dass auch die Zugänglichmachung der Identifizierungsdaten aus einer verordnungskonform durchgeführten Videolegitimation durch einen anderen Verpflichteten möglich und zulässig ist.
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Referentenentwurf:
Verordnung zur geldwäscherechtlichen Identifizierung durch Videoidentifizierung (Geldwäschevideoidentifizierungsverordnung - GwVideoIdentV) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 18.04.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu]
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
- Kommunikations- und Informationstechnik [alle RV hierzu]
- Rechtspolitik [alle RV hierzu]
- Versicherungswesen [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 16.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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