Regelungsvorhaben
Im Rahmen der Änderung der StVG und der StVO spricht sich der ADAC für das Prinzip der Gefahrenabwehr aus.
Angegeben von:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) (R002184)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Die vorrangige Ausrichtung des Rechtsrahmens an der Verkehrssicherheit und an dem Verkehrsfluss hat sich bewährt und sollte beibehalten werden. Das steht einer Weiterentwicklung hinsichtlich einer stärkeren Berücksichtigung des Fuß- und Radverkehrs nicht im Wege. Aus Sicht des ADAC wäre eine Klarstellung im StVG wünschenswert, dass dies den motorisierten ebenso wie den nicht motorisierten
Verkehr betrifft.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/8293 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle RV hierzu]
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
- Verkehrsinfrastruktur [alle RV hierzu]
- Verkehrspolitik [alle RV hierzu]
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SG2406270254 (PDF - 14 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 10.04.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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