Regelungsvorhaben

Im Rahmen der Änderung der StVG und der StVO spricht sich der ADAC für das Prinzip der Gefahrenabwehr aus.

Angegeben von:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) (R002184) am 28.06.2024

Beschreibung:
Die vorrangige Ausrichtung des Rechtsrahmens an der Verkehrssicherheit und an dem Verkehrsfluss hat sich bewährt und sollte beibehalten werden. Das steht einer Weiterentwicklung hinsichtlich einer stärkeren Berücksichtigung des Fuß- und Radverkehrs nicht im Wege. Aus Sicht des ADAC wäre eine Klarstellung im StVG wünschenswert, dass dies den motorisierten ebenso wie den nicht motorisierten Verkehr betrifft.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/8293 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406270254 (PDF - 14 Seiten)

    Adressatenkreis:

Nach oben blättern