Regelungsvorhaben
Änderung des Stromsteuer- und Energiesteuergesetzes für bidirektionales Laden
Angegeben von:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) (R002184)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Änderung des Referentenentwurfs des BMF und ggfs. weiterer künftiger Gesetzesvorhaben, die das bidirektionale Laden politisch und regulatorisch regeln. Beim Hochlauf der Elektromobilität soll die Nutzung der Technologie des bidirektionalen Ladens zur Stabilisierung des Stromnetzes und der besseren Integration von Erneuerbaren Energien dienen. Neben notwendigen Änderungen und Ergänzungen im Energiesteuer- und Stromsteuerrecht, können auch künftig weitere Gesetzesvorhaben betroffen sein.
Der ADAC fordert eine steuerliche Besserstellung von Strom aus bidirektional ladenden Fahrzeugen für die Verbraucher sowie die stärkere Berücksichtigung von Verbraucherinteressen.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 12.04.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
- Verkehrspolitik [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 26.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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