Regelungsvorhaben
Sicherstellung des Jugendschutzes gemäß §§ 6, 12-14 JuSchG
Angegeben von:
LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH (R001077)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Für LÖWEN ENTERTAINMENT ist die Verantwortung für Spielgäste und Gesellschaft seit Gründung ein unverzichtbarer Eckpfeiler der Unternehmensstrategie. Wir nennen das Responsible Gaming.
So wird dem Spieler- und Jugendschutz höchste Priorität beigemessen.
Anwesenheits- (§ 6 Abs. 1 JuSchG) und Teilnahmeverbot (§ 6 Abs. 2 JuSchG) werden heute mittels technischer Prüfung (vollzogene Altersverifikation) gewährleistet.
Die Automaten-Selbst-Kontrolle (ASK) nimmt seit 2023 die gesetzlich vorgeschriebene Altersbewertung und Kennzeichnung von elektronischen Bildschirmspielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit verbindlich vor (§ 13 JuSchG). Diese Stabilität im Jugendschutz soll aufrechterhalten bleiben.
- Industriepolitik [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
- Zivilrecht [alle RV hierzu]