Regelungsvorhaben
Beibehaltung der Strafbarkeit des unerlaubten Glücksspiels (§§ 284 - 287 StGB)
Angegeben von:
LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH (R001077)
am
28.06.2024
Beschreibung:
LÖWEN ENTERTAINMENT hält die im Rahmen eines Eckpunktepapiers des Bundesministeriums der Justiz formulierten Pläne, durch eine Überarbeitung des Strafgesetzbuches (StGB) die Abschaffung der Straftatbestände des illegalen Glücksspiels (§§ 284 ff. StGB) anzustreben, für kontraproduktiv.
Ein derartiges Vorhaben käme einem Konjunkturprogramm für die Organisierte Kriminalität in Deutschland gleich. Die im Frühjahr 2024 veröffentlichte Polizeiliche Kriminalitätsstatistik deckte bundesweit eine Versiebenfachung im Deliktsfeld des illegalen Glücksspiels seit 2020 auf.
Daher muss illegales Glücksspiel weiterhin auf der Ebene der Ordnungswidrigkeitstatbestände und ergänzend auf der Grundlage des Strafrechts durch die Strafvollzugsbehörden bekämpft werden.
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
- Strafrecht [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]