Regelungsvorhaben

Künstlersozialkasse: Senkung/Festlegung des Abgabesatzes auf max. 5 %

Angegeben von:
DMV - Verband Deutscher Musikverlage (R000947) am 28.06.2024

Beschreibung:
Der steigende Abgabesatz für Abgabepflichtige Unternehmen für die KSK ist eine zunehmende Belastung für KMU im Kulturbereich. Daher sollte die Höhe des Abgabesatzes dauerhaft festgeschrieben werden und 5% nicht überschreiten.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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