Regelungsvorhaben
Künstlersozialkasse: Senkung/Festlegung des Abgabesatzes auf max. 5 %
Angegeben von:
DMV - Verband Deutscher Musikverlage (R000947)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Der steigende Abgabesatz für Abgabepflichtige Unternehmen für die KSK ist eine zunehmende Belastung für KMU im Kulturbereich. Daher sollte die Höhe des Abgabesatzes dauerhaft festgeschrieben werden und 5% nicht überschreiten.
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Kultur [alle RV hierzu]
- Kultur- und Kreativwirtschaft