Regelungsvorhaben
Vereinfachungen und kürzere Berabeitungszeiten beim Steuerabzug nach $50a EStG
Angegeben von:
DMV - Verband Deutscher Musikverlage (R000947)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Bestimmte beschränkt steuerpflichtige Einkünfte ausländischer Vergütungsgläubiger unterliegen dem Steuerabzugsverfahren nach §50a EStG. Für Vergütungsschuldner (deutsche Unternehmen) sowie für die -gläubiger (ausländische Partnerunternehmen) sind mit der derzeitigen Ausgestaltung des Verfahrens immense bürokratische Hürden verbunden. Innereuropäisch bedeutet das erhebliche Wettbewerbsnachteile. Das Verfahren zum Steuerabzug nach §§ 50a 50c sollte entbürokratisiert werden. Derzeit sind die Bearbeitungszeiten (bis zu 24 Monate) sowie die Zahl der zu stellenden Anträge zu hoch und wettbewerbsschädlich.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 20.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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