Regelungsvorhaben
Zulassung von Dritten für die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten und Herstellung eines Level Playing Field
Angegeben von:
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) (R002191)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Das IDW begrüßt die Entscheidung des Referentenentwurfs, die Nachhaltigkeitsberichterstattung dem Berufsstand der Wirtschaftsprüfer zu übertragen. Dieser verfüge über die notwendige Expertise und eine etablierte Qualitätssicherungsinfrastruktur, um sowohl finanzielle als auch nachhaltigkeitsbezogene Informationen zuverlässig zu prüfen. Für den Fall, dass sich der Gesetzgeber dafür entscheiden sollte, neben Wirtschaftsprüfern auch andere Dienstleister zur Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten zuzulassen, fordert das IDW, Dritten dieselben strengen Regularien aufzuerlegen wie Wirtschaftsprüfern, um ein faires Wettbewerbsumfeld zu gewährleisten. In seinem Schreiben an BMJ, BMWK und Bundeskanzleramt v. 19.04.2024 geht das IDW ausführlich auf die geltenden Anforderungen an Wirtschaftsprüfer ein.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 22.03.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
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SG2406200240 (PDF - 16 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 13.06.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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