Regelungsvorhaben

Nachbauregelung

Angegeben von:
Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (R001133) am 28.06.2024

Beschreibung:
Grundsätzlich ist Nachbau unter der Bedingung der Zahlung einer Nachbaugebühr bei bestimmten Kulturarten erlaubt. In Deutschland wird jedoch auf ca. 20 Prozent der Anbauflächen bei Getreide und ca. 80 Prozent der Anbaufläche bei Kartoffel keine Gebühr für die erneute Nutzung von Saat- bzw. Pflanzgut an die Züchter der Pflanzensorten, die Sortenschutzinhaber, gezahlt. Den Züchtern entgehen so insgesamt pro Jahr ca. 15 Millionen Euro Nachbaugebühren, die ihnen zustehen. Der BDP fordert, eine Anpassung der Gesetzgebung, die eine praktikable und zuverlässige Erhebung der Nachbaugebühren ermöglicht.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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