Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG): Sicherstellung einer einheitlichen Umsetzung des §393 SGB V.

Angegeben von:
Amazon Web Services EMEA SARL (R002135) am 28.06.2024

Beschreibung:
Sicherstellung einer einheitlichen Umsetzung des §393 SGB V zum Cloud-Einsatz im Gesundheitswesen und der Verordnungsermächtigung, sodass Leistungserbringer im Sinne des Vierten Kapitels und Kranken- und Pflegekassen sowie ihre jeweiligen Auftragsdatenverarbeiter Sozialdaten und Gesundheitsdaten im Wege des Cloud-Computings verarbeiten dürfen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/9048 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens - (Digital-Gesetz – DigiG) Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]
  2. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/9788 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/9048 - Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens - (Digital-Gesetz - DigiG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/4670 - Medizinbürokratismus stoppen - Behandeln statt verwalten
  3. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 435/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz - DigiG) Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (3)

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