Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

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EU-Regelung zur Berechnung von Rezyklatanteilen gem. der Einwegkunststoffrichtlinie

Angegeben von:
BASF SE (R002326) am 28.06.2024

Beschreibung:
Wir setzen uns für die Anerkennung des Fuel-use-Exempt Ansatzes zur Anrechnung von Rezyklatanteilen in Kunststoffen im implementierenden Rechtsakt zur Einwegkunststoffrichtlinie ein.

Betroffene Interessenbereiche (4)

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