Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Beibehaltung einer einheitlichen Stromgebotszone in Deutschland

Angegeben von:
BASF SE (R002326) am 28.06.2024

Beschreibung:
Die bestehende einheitliche Stromgebotszone in Deutschland sollen weiterhin gelten und es soll keine regionale Aufteilung in Deutschland geben.

Betroffene Interessenbereiche (5)

Nach oben blättern