Regelungsvorhaben
Beibehaltung einer Hilfsmittelversorgung ohne GKV-Genehmigungsvorbehalt
Angegeben von:
Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (R003313)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen wendet sich gegen eine Umsetzung des vom Bundesrechnungshof empfohlenen Genehmigungsvorbehalt der Hilfsmittelversorgung durch die gesetzlichen Krankenkassen. Der damit verbundene bürokratische Aufwand bedeute einen unnötigen Kostenaufwand für die GKV und einen ebensolchen Zeitaufwand, der die Auszahlung der Vergütungen an die Leistungserbringer verzögert. Es fehlt auch der Nutzen für die Versicherten: Bei Auffälligkeiten/Problemen können die gesetzlichen Krankenkassen bereits jetzt in die Versorgung eingreifen.
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]