Regelungsvorhaben

Änderung/Erweiterung des G-BA um festen Sitz der Gesundheitshandwerke

Angegeben von:
Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (R003313) am 28.06.2024

Beschreibung:
Während Ärzte, Krankenkassen, Krankenhäuser und Patienten im Gemeinsamen Bundesausschuss repräsentiert sind, sind Augenoptiker und andere Gesundheitshandwerker von den Beschlüssen des G-BA unmittelbar betroffen, ohne dass ihre Fachkompetenz bei den Beratungen auch nur angehört werden muss. Der Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode sieht eine Erweiterung des G-BA vor die durch eine stärkere Einbindung der Gesundheitshandwerke umgesetzt werden sollte.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Nach oben blättern