Regelungsvorhaben

Einführung der Telematikinfrastrukur unter Einbindung der Leistungserbringer im Gesundheitshandwerk

Angegeben von:
Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (R003313) am 28.06.2024

Beschreibung:
Die geforderte Einbindung in die Telematikinfrastruktur umfasst auch Lese- und Schreibrechte für die ePA, in der die Datenzentralisiert werden sollte (keine Steuerung durch eVO). Dabei ist die gesetzlich vorgesehene Übernahme der Kosten für die Anbindung der Leistungserbringer an die Telematik-Infrastrukturdurch die Krankenkassen konsequent durchzusetzen.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406050001 (PDF - 6 Seiten)

    Adressatenkreis:

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