Regelungsvorhaben
Einführung der Telematikinfrastrukur unter Einbindung der Leistungserbringer im Gesundheitshandwerk
Angegeben von:
Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (R003313)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Die geforderte Einbindung in die Telematikinfrastruktur umfasst auch Lese- und Schreibrechte für die ePA, in der die Datenzentralisiert werden sollte (keine Steuerung durch eVO). Dabei ist die gesetzlich vorgesehene Übernahme der Kosten für die Anbindung der Leistungserbringer an die Telematik-Infrastrukturdurch die Krankenkassen konsequent durchzusetzen.
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 05.06.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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