Regelungsvorhaben

Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz muss auf alle Tierarten und Verzehrswege sowie den Lebenszyklus ausgeweitet werden

Angegeben von:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) (R002287) am 28.06.2024

Beschreibung:
Der BUND setzt sich dafür ein, dass eine schnelle Ausweitung auf alle Tierarten erfolgt, außerdem muss der komplette Lebenszyklus betrachtet werden. Sauenhaltung, Elterntierhaltung und entsprechende Haltung der Jungtiere darf nicht außen vor bleiben. Auch muss die Kennzeichnung grundsätzlich bei allen tierischen Produkten erfolgen, unabhängig davon ob sie im Lebensmitteleinzelhandel, in Restaurants oder der Außer-Haus-Verpflegung gehandelt werden.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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