Regelungsvorhaben
Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz muss auf alle Tierarten und Verzehrswege sowie den Lebenszyklus ausgeweitet werden
Angegeben von:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) (R002287)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Der BUND setzt sich dafür ein, dass eine schnelle Ausweitung auf alle Tierarten erfolgt, außerdem muss der komplette Lebenszyklus betrachtet werden. Sauenhaltung, Elterntierhaltung und entsprechende Haltung der Jungtiere darf nicht außen vor bleiben. Auch muss die Kennzeichnung grundsätzlich bei allen tierischen Produkten erfolgen, unabhängig davon ob sie im Lebensmitteleinzelhandel, in Restaurants oder der Außer-Haus-Verpflegung gehandelt werden.
- Tierschutz [alle RV hierzu]