Regelungsvorhaben
Abschaffung der Passbeschaffungspflicht (Aufenthaltsgesetz)
Aktiv vom 28.06.2024 bis 30.06.2025
Angegeben von:
about:change e.V. / Adopt a Revolution (R004050)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Die Unzumutbarkeit der Passbeschaffung von Syrer*innen und staatenlosen Palästinenser*innen muss grundsätzlich anerkannt werden.
Menschen aus Syrien muss durch die Ausländerbehörden ein deutscher Passersatz ausgestellt werden, damit sie reisen können.
Die Handlungsempfehlungen zur Identitätsklärung im Einbürgerungsverfahren des Bundesinnenministeriums vom 20.06.201919 müssen aufgehoben bzw. ersetzt werden.
Geflüchtete aus Syrien müssen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, ohne einen syrischen Pass beantragen zu müssen.
Die Niederlassungserlaubnis für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge nach §26Abs.3AufenthG muss wieder unabhängig von der Klärung der Identität und Staatsangehörigkeit erteilt werden durch Aufnahme in die Vorschrift des §5Abs.3S.1AufenthG.
- Asyl und Flüchtlingsschutz [alle RV hierzu]
- Ausländer- und Aufenthaltsrecht [alle RV hierzu]
- Menschenrechte [alle RV hierzu]