Regelungsvorhaben
Praxisgerechte Ausgestaltung des Data-Act
Angegeben von:
VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. (R000098)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Der EU-Data Act zielt darauf ab, Zugang zu Daten einzuräumen. Er legt neue Regeln für die Nutzung von Daten fest. Dies umfasst Pflichten für Dateninhaber und Bedingungen, unter denen Dateninhaber den Datenempfängern Daten zur Verfügung stellen müssen. Als Dateninhaber und Datenempfänger sind kommunale Unternehmen den Verpflichtungen des Data Acts unterworfen. Der VKU setzt sich für eine praxisgerechte Umsetzung aus.
Der Data Act trat Anfang Januar 2024 in Kraft. Er gilt ab September 2025.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]