Regelungsvorhaben
Vermeidung von Bürokratie im Jahressteuergesetz 2024
Angegeben von:
VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. (R000098)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Forderung einer Klarstellung, dass kommunale Bäderbetriebe keine „Einrichtungen ohne Gewinnstreben“ i.S.d. § 4 Nr. 2 Buchst c UStG-E und sie somit nicht steuerbefreit sind. Streichung der geplanten Ergänzung des § 15 UStG, wonach der Vorsteuerabzug für Leistungen eines Ist-Versteuerers erst möglich ist, nachdem die Rechnung bezahlt wurde. Umsetzungsaufwand für Netzbetreiber enorm bzw. kaum umsetzbar.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 369/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) Zuständiges Ministerium: BMF [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) (Vorgang) -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/12780 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) Zuständiges Ministerium: BMF [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) (Vorgang)
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]