Regelungsvorhaben

Rückforderungen der Entlastungen aus den Preisbremsengesetzen müssen beim Bund liegen

Angegeben von:
VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. (R000098) am 27.06.2024

Beschreibung:
In der PBRüV muss sichergestellt werden, dass Energieversorger alle spezifischen Rückforderungsansprüche wegen der Preisbremsen auf den Bund übertragen können. Die derzeitige Verordnung erfasst nur einen Teil der möglichen Gestaltung und bildet bei den Fristen auch nicht die zwischenzeitliche Möglichkeit einer Fristverlängerung ab.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406260226 (PDF - 7 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 04.03.2024 an:

      • Bundesregierung

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