Regelungsvorhaben

Keine Hedgingpflicht zur Kapazitätssicherung im Strommarkt-Plus

Angegeben von:
VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. (R000098) am 27.06.2024

Beschreibung:
Einführung einer Hedgingpflicht für Energieversorgungsunternehmen als Instrument zur Kapazitätssicherung. Aus VKU-Sicht sollte unbedingt auf eine Verquickung der Vorgaben aus der EU-Hedgingpflicht (Stoßrichtung Verbraucherschutz durch Absicherung von Preisniveaurisiken) mit vermeintlich kapazitätssichernden Elementen (Stoßrichtung Versorgungssicherheit durch Absicherung von Preisspitzen) verzichtet werden.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406260219 (PDF - 5 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 16.04.2024 an:

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