Regelungsvorhaben

Verlängerung der Anwendung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Angegeben von:
VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. (R000098) am 27.06.2024

Beschreibung:
Verlängerung der Anwendung des KWK-Gesetzes über 2026 hinaus. Neben der BEW stellt das KWKG die zweite Fördersäule für die Fernwärme dar. Als umlagebasierter Finanzierungsmechanismus, ermöglicht das KWKG die Transformation der Fernwärme, ohne Haushaltsmittel zu beanspruchen. Allerdings sind die einzelnen Förderinstrumente für KWK-Anlagen, Wärmenetze und -speicher aufgrund eines beihilferechtlichen Vorbehalts der EUKommission bis zum 31.12.2026 begrenzt. Im ersten Schritt muss daher kurzfristig eine Verlängerung des Gesetzes bis zum 31.12.2029 auf den Weg gebracht werden; im zweiten Schritt ist das Gesetz inhaltlich weiterzuentwickeln.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/13615 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (3)

  1. SG2406260158 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

  2. SG2406260160 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

  3. SG2406260163 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

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