Regelungsvorhaben
Tierschutzgesetz
Angegeben von:
Ursula Heinen-Esser – EH Strategische Beratung (R005750)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Verbesserungen im Tierschutzgesetz hinsichtlich Verschärfungen bei der Anbindehaltung und der Qualzucht. Die Anbindehaltung wird zwar erstmalig im Tierschutzgesetz geregelt, dabei aber gleichzeitig auf Dauer verankert. Die Anbindehaltung muss verschärft werden.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 256/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes Zuständiges Ministerium: BMEL (20. WP) [alle RV hierzu]
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu]
- Tierschutz [alle RV hierzu]
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Auftrag
Verbesserung im Tierschutzgesetz hinsichtlich Verschärfungen der Anbindehaltung und Verhinderung von Qualzucht.
Auftraggeber/-innen (1):
Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen:
Der Auftrag zur Interessenvertretung wird selbst ausgeführt -
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Adressatenkreis:
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Versendet am 25.06.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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