Regelungsvorhaben
Aufenthaltstitel für Opfer von Menschenhandel unabhängig von deren Aussagebereitschaft gegenüber Strafverfolgungsbehörden
Angegeben von:
Arbeitsgruppe Menschenhandel der Deutschen Bischofskonferenz (R004199)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Identifizierte Opfer von Menschenhandel bekommen derzeit nur dann einen Aufenthaltstitel, wenn Sie bereit sind gegenüber Strafverfolgungsbehörden auszusagen.
Berater_innen, die mit Opfern von Ausbeutung und Menschenhandel arbeiten, machen die Erfahrung,
dass die Überwindung von Traumatisierung und die Entwicklung von (Lebens-)Perspektiven
außerhalb der ausbeuterischen Verhältnisse Zeit und einen an den Opfern orientierten rechtlichen
Rahmen brauchen. Wenn der Ausstieg mit hohen Hürden und Unsicherheiten verbunden ist, wird er kaum gelingen und auch eine Aussage gegenüber den
Strafverfolgungsbehörden nicht stattfinden. Wir fordern dass identifizierte Opfer von Menschenhandel einen Aufenthaltstitel unabhängig von Ihrer Aussagebereitschaft gegenüber Strafverfolguntsbehörden bekommen.
- Ausländer- und Aufenthaltsrecht [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]