Regelungsvorhaben

Aufenthaltstitel für Opfer von Menschenhandel unabhängig von deren Aussagebereitschaft gegenüber Strafverfolgungsbehörden

Angegeben von:
Arbeitsgruppe Menschenhandel der Deutschen Bischofskonferenz (R004199) am 27.06.2024

Beschreibung:
Identifizierte Opfer von Menschenhandel bekommen derzeit nur dann einen Aufenthaltstitel, wenn Sie bereit sind gegenüber Strafverfolgungsbehörden auszusagen. Berater_innen, die mit Opfern von Ausbeutung und Menschenhandel arbeiten, machen die Erfahrung, dass die Überwindung von Traumatisierung und die Entwicklung von (Lebens-)Perspektiven außerhalb der ausbeuterischen Verhältnisse Zeit und einen an den Opfern orientierten rechtlichen Rahmen brauchen. Wenn der Ausstieg mit hohen Hürden und Unsicherheiten verbunden ist, wird er kaum gelingen und auch eine Aussage gegenüber den Strafverfolgungsbehörden nicht stattfinden. Wir fordern dass identifizierte Opfer von Menschenhandel einen Aufenthaltstitel unabhängig von Ihrer Aussagebereitschaft gegenüber Strafverfolguntsbehörden bekommen.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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