Regelungsvorhaben
Freiwilligkeit und Stärkung der Persönlichkeitsrechte bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen
Angegeben von:
Deutsche Aidshilfe (R002264)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Die Selbstbestimmung und Freiwilligkeit sind in der aktuellen Gestaltung des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen nicht gegeben. Hier muss dringend nachgebessert werden.
Es dürfen ausschließlich regelbasierte Systeme zum Einsatz kommen bei der Ersteinschätzung, um die Gefahr von Missbrauch persönlicher Gesundheitsdaten zu reduzieren. Für die Sekundaärdatennutzung fordern wir unabhängige Gutachten und transparente Sicherheitsprüfungen.
Außerdem ist ein unabhängiges Kontrollgremium unabdingbar, an dem Patient*innenvertreter*innen beteiligt sind.
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Referentenentwurf:
Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 06.05.2026 Federführendes Ministerium: BMG [alle RV hierzu]
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle RV hierzu]
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]