Regelungsvorhaben

Freiwilligkeit und Stärkung der Persönlichkeitsrechte in der elektronischen Patientenakte

Angegeben von:
Deutsche Aidshilfe (R002264) am 27.06.2024

Beschreibung:
Die Selbstbestimmung und Freiwilligkeit sind in der aktuellen Gestaltung der elektronischen Patientenakte nicht gegeben. Hier muss dringend nachgebessert werden. Patient*innen müssen selbst entscheiden können, wer welchen Einblick in welche Daten und Dokumente bekommt. Dies muss selbsterklärend und einfach verständlich umsetzbar sein für alle. Eine Änderung des Digital-Gesetzes ist notwendig. Das Gesetz soll am 14. Mai in Kraft treten, liegt derzeit online nicht in beschlossener Form vor.

Betroffene Interessenbereiche (3)

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