Regelungsvorhaben
Freiwilligkeit und Stärkung der Persönlichkeitsrechte in der elektronischen Patientenakte
Angegeben von:
Deutsche Aidshilfe (R002264)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Die Selbstbestimmung und Freiwilligkeit sind in der aktuellen Gestaltung der elektronischen Patientenakte nicht gegeben. Hier muss dringend nachgebessert werden. Patient*innen müssen selbst entscheiden können, wer welchen Einblick in welche Daten und Dokumente bekommt. Dies muss selbsterklärend und einfach verständlich umsetzbar sein für alle. Eine Änderung des Digital-Gesetzes ist notwendig. Das Gesetz soll am 14. Mai in Kraft treten, liegt derzeit online nicht in beschlossener Form vor.
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle RV hierzu]
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]