Regelungsvorhaben

Änderung bau-/immissionsschutzrechtlicher Bestimmungen für extensive Geflügelhaltung

Angegeben von:
LOHMANN & Co. AKTIENGESELLSCHAFT (R005098) am 27.06.2024

Beschreibung:
Ziel ist, dass die mit der ursprünglichen Baugenehmigung festgestellte Privilegierung im Außenbereich auch bei einer wesentlichen Änderung der Anlage fortbesteht, ohne dass es einer erneuten Überprüfung im Rahmen des Änderungsgenehmigungsverfahrens bedarf (Baugenehmigung zugunsten eines gewerblichen Vorhabens nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB) Ziel ist, dass der nachträgliche Ein-/Anbau eines Kaltscharrraumes im Zusammenhang mit der Erlangung der Voraussetzungen zum Tierwohl 3 und höher unabhängig von der Frage bewertet wird, ob die Änderung „wesentlich" ist oder nicht, um im Wege einer Anzeige nach § 15 BImSchG genehmigt zu werden (Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zugunsten eines gewerblichen Vorhabens nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB)

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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