Regelungsvorhaben

Betriebliche Altersvorsorge für Selbstständige (BAV)

Angegeben von:
Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) e.V. (R003339) am 27.06.2024

Beschreibung:
Oft wird beklagt, Selbstständige sorgten nicht ausreichend für ihr Alter vor. Konsequenterweise sollte Selbstständigen deshalb ermöglicht werden, die als Angestellte begonnene BAV auch nach der Gründung mit denselben Vergünstigungen fortführen zu können. Da sie Arbeitgeber und -nehmer in einer Person sind und entsprechend auch beide Beitragsanteile alleine tragen müssen, sollten ihnen dabei im Sinne einer Gleichbehandlung auch dieselben Vorteile wie Arbeitgebern und -nehmern zugute kommen. Um allen Bürgern die Vorteile einer kostengünstigen privaten Altersvorsorge zu eröffnen, sollten AV-Depots generell als BAV-Durchführungsweg zugelassen werden.

Betroffene Interessenbereiche (2)

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