Regelungsvorhaben
Beitragsgerechtigkeit: Faire Bemessung der Sozialversicherungsbeiträge für Selbstständige
Angegeben von:
Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) e.V. (R003339)
am
27.06.2024
Beschreibung:
72 Prozent der Solo-Selbstständigen sind gesetzlich kranken und -pflegeversichert. Sie müssen mindestens 20 % höhere Beiträge bezahlen als Arbeitnehmer (AN) mit vergleichbarem Einkommen und deren Arbeitgeber (AG) zusammen. Dies führt zu einem mindestens 10 % niedrigeren Nettoeinkommen und verzerrt den Wettbewerb zu Lasten kleinerer Unternehmen, erschwert zudem den Zugang zu Sozialleistungen. Von diesen Folgen sind weibliche Selbstständige in besonderem Maße betroffen.
Hierfür gibt es drei Gründe. 1) Für Selbstständige gelten 2,33-mal so hohe Mindestbeiträge wie für AG und AN zusammen. 2) Der rechnerische AG-Beitrag zählt (anders als bei AG) nicht als Betriebsausgabe und muss nochmals verbeitragt werden. 3) Auch Zinsen, Mieteinnahmen und weitere Einkunftsarten sind zu verbeitragen.
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Krankenversicherung [alle RV hierzu]
- Pflegeversicherung [alle RV hierzu]
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 11.03.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Organe [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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