Regelungsvorhaben
Umsetzung der Richtlinie zur Bekämpfung der Gewalt an Frauen
Angegeben von:
HateAid gGmbH (R001880)
am
27.06.2024
Beschreibung:
In der Umsetzung der Richtlinie sollte auf nationaler Ebene der Spielraum genutzt werden, der den Mitgliedstaaten, aufgrund der Ausgestaltung der Richtlinie als Mindestharmonisierungsrichtlinie, verbleibt. Insbesondere setzt HateAid sich dabei dafür ein, dass in Bezug auf Art.5 und 7 der Richtlinie in Deutschland ein weitergehender Schutz gewährleistet wird.
- Opferschutz [alle RV hierzu]
- Strafrecht [alle RV hierzu]