Regelungsvorhaben

Schaffung eines Schadensersatzanspruchs bei Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

Angegeben von:
HateAid gGmbH (R001880) am 27.06.2024

Beschreibung:
Wir empfehlen, die Schaffung eines Schmerzensgeldanspruchs, der die Reichweite und Geschwindigkeit der Verbreitung von Inhalten im Netz einpreist. Dies könnte durch die Anpassung des § 253 Abs. 2 BGB und die Aufnahme des allgemeinen Persönlichkeitsrechts als Schutzgut erfolgen. In der Folge bedürfte es somit künftig keiner schwerwiegenden Verletzung mehr, die Berechnung würde nach allgemeinen Grundsätzen erfolgen.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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