Regelungsvorhaben
Schaffung eines Schadensersatzanspruchs bei Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
Angegeben von:
HateAid gGmbH (R001880)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Wir empfehlen, die Schaffung eines Schmerzensgeldanspruchs, der die Reichweite und Geschwindigkeit der Verbreitung von Inhalten im Netz einpreist. Dies könnte durch die Anpassung des § 253 Abs. 2 BGB und die Aufnahme des allgemeinen Persönlichkeitsrechts als Schutzgut erfolgen. In der Folge bedürfte es somit künftig keiner schwerwiegenden Verletzung mehr, die Berechnung würde nach allgemeinen Grundsätzen erfolgen.
- Zivilrecht [alle RV hierzu]