Regelungsvorhaben

Einrichtung von Zustellungsbevollmächtigten durch Anbieter digitaler Dienste im Inland

Angegeben von:
HateAid gGmbH (R001880) am 27.06.2024

Beschreibung:
Im Rahmen des Gesetzes gegen digitale Gewalt sollten die Anbieter digitaler Dienste zur Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten im Inland verpflichtet werden. Denn die Vorgaben des Digital Services Act (DSA) sehen dies lediglich für Behörden und in einem einzigen europäischen Mitgliedstaat vor. Langfristig sollten für Nutzende einfache und rechtssichere Zustellmöglichkeiten innerhalb der EU durch gesamteuropäische Regeln im elektronischen Rechtsverkehr geschaffen werden. Eine rechtssicher und wirksame Zustellung sollte auch auf elektronischem Wege zum Beispiel an eine Kontaktstelle gemäß Art. 12 DSA erfolgen können.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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