Regelungsvorhaben
Befürwortung des Einsatzes neuer genomischer Techniken in der Pflanzenzüchtung
Angegeben von:
Südzucker AG (R001956)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Anwendung gezielter Mutageneseverfahren werden Pflanzen, die mit neuen genomischen Techniken (NGT) erzeugt wurden, als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) eingestuft. Diese Einstufung macht die Anwendung der NGT in der EU praktisch unmöglich. Im Gegensatz zum EU-Gentechnikrecht, welches GVO über die Einbringung artfremder Gene definiert, können mittels NGT entstandene Punktmutationen auch in der Natur vorkommen oder durch herkömmliche Züchtung erzielt werden und sind somit auch nicht von diesen zu unterscheiden. Diesem Unterschied zwischen klassischer Gentechnik und NGT muss durch eine eigene rechtliche Regulierung der NGT Rechnung getragen werden, um die Anwendung dieser präzisen Züchtungstechniken in der EU zu ermöglichen.
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu]