Regelungsvorhaben
Erstellung einer neuen Regelung im Bereich Beleuchtung für automatisierte/autonom betriebene Fahrzeuge
Angegeben von:
Mercedes-Benz Group AG (R002034)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Schnelles und intuitives Signalverständnis im Straßenverkehr durch Nutzung der neu definierten und bisher unbelegten Lichtfarbe Türkis als zusätzliche Kennleuchte. Die Regelung ist relevant sowohl für Fahrer anderer Fahrzeuge als auch für Radfahrer/Fußgänger. Die bedeutet, dass das Verhalten des Fahrzeugs für andere Verkehrsteilnehmer berechenbar wird, wenn diese automatisierte Fahrzustände erkennen können.
- Automobilwirtschaft [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
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SG2406200053 (PDF - 10 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 29.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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