Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

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Volle Verwirklichung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland

Angegeben von:
Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) (R000876) am 27.06.2024

Beschreibung:
# Schaffung eines Rechtsanspruchs auf flächendeckende Angebote der Kinder- und Jugendarbeit zur Umsetzung des Rechts auf Ruhe und Freizeit, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie und volle Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben (Art. 31 UN-Kinderrechtskonvention) # Ermöglichung von Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit für Kinder und Jugendliche ohne jede Diskriminierung sowie Beseitigung von Rassismus und Benachteiligungen insbesondere wegen des Geschlechts, der sexuellen Identität, einer Behinderung oder des Alters (Art. 2 UN-Kinderrechtskonvention) # Bekanntmachung der Kinderrechte durch die Förderung entsprechender Maßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit durch den Bund (Art. 42 UN-Kinderrechtskonvention)

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (3)

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