Regelungsvorhaben

EU Nature Restauration Law - Verordnung über die Wiederherstellung der Natur

Angegeben von:
Bundesverband Keramische Rohstoffe und Industrieminerale e.V. (BKRI) (R002869) am 27.06.2024

Beschreibung:
Mit dieser Verordnung wird ein Rahmen für wirksame und flächenbezogene Wiederherstellungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten geschaffen, um zusammen als Unionsziel für alle Flächen und Ökosysteme, die in den in Geltungsbereich dieser Verordnung fallen, bis 2030 mindestens 20 % der Land- und mindestens 20 % der Meeresfläche und bis 2050 alle Ökosysteme, die der Wiederherstellung bedürfen, abzudecken. Rohstoffgewinnung ist unverzichtbar und wird durch die Verordnung massiv erschwert. Überregulierung und Bürokratieaufbau sind zu vermeiden. Die Erstellung nationaler Wiederherstellungspläne für die Natur ist zu verhindern. Der Verordnung fehlen Praxisbezug und wirtschaftspolitischer Realitätssinn.

Betroffene Interessenbereiche (3)

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