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Bundesverband Keramische Rohstoffe und Industrieminerale e.V. (BKRI)
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R002869
- Ersteintrag: 04.03.2022
- Letzte Änderung: 27.06.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 27.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Engerser Landstraße 4456564 NeuwiedDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +492631395914
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E-Mail-Adressen:
- weidenbach@bkri.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Sonstiges
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/2320.001 bis 30.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/233,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (2):
- Dr. Matthias Schlotmann
- Christian Reim M. Sc.
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Gesamtzahl der Mitglieder:
34 Mitglieder am 01.01.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (7):
- Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.V. (bbs)
- Verband Rohstoffe und Bergbau e.V. (VRB)
- Vereinigung der Hessischen Unternehmerverbände e.V. (VhU)
- Deutsche Keramische Gesellschaft e.V. (DKG)
- Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA)
- IMA-Europe - Industrial Minerals Association Europe
- Arbeitsgemeinschaft Quarz im Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V.
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Interessen- und Vorhabenbereiche (22):
Allgemeine Energiepolitik; Energienetze; Sonstiges im Bereich "Energie"; EU-Gesetzgebung; Institutionelle Fragen der EU; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Politisches Leben, Parteien; Öffentliches Recht; Staatsorganisation; Verwaltungstransparenz/Open Government; Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung"; Artenschutz/Biodiversität; Immissionsschutz; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Industriepolitik; Kleine und mittlere Unternehmen; Verbraucherschutz; Wettbewerbsrecht; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Wissenschaft, Forschung und Technologie
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
1. Zweck des Bundesverbandes Keramische Rohstoffe und Industrieminerale e.V. (BKRI) ist, die gemeinsamen Interessen der Unternehmen, welche feuerfeste und keramische Rohstoffe sowie Industrieminerale wie Ton, Kaolin, Quarzit, Feldspat, Klebsand, Bentonit, Quarzsand, Kieselerde u. a. im Bundesgebiet gewinnen und/oder aufbereiten, durch einen freiwilligen Zusammenschluss zu fördern und zu schützen. 2. Um diesen Zweck zu erreichen, hat der Verband insbesondere: - die Interessen aller Mitglieder gegenüber Regierung, Behörden, anderen Verbänden und der Öffentlichkeit zu vertreten. Diese Interessenvertretung erfolgt in Deutschland, der Europäischen Union (EU) und ihren Mitgliedstaaten und auch außerhalb der EU. - diesen Stellen Vorschläge bezüglich der die eigene Industrie betreffenden Angelegenheiten zu unterbreiten, - den Austausch technischer und betriebswirtschaftlicher Informationen zu pflegen. 3. Der Verband betreibt keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und verfolgt keinen politischen Zweck.
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Änderung des Bundesberggesetzes
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Beschreibung:
Das Bergrecht soll laut Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP modernisiert und ökologisch ausgerichtet werden. Das Bundesberggesetz ist ein modernes Gesetz, das laufend an aktuelle Entwicklungen angepasst wurde. Es umfasst neben der Förderung und Ordnung des heimischen Bergbaus auch die Sicherheit der Beschäftigten und den Schutz der Umwelt sowie Dritter. Aus Sicht des BKRI besteht kein Bedürfnis für eine grundlegende Novellierung des Bundesberggesetzes, außer zur Stärkung der Rohstoffgewinnung in Deutschland und der EU.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Industriepolitik [alle RV hierzu];
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 06.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Nature Restoration Law - Gesetz zur Wiederherstellung der Natur
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Beschreibung:
Bis 2050 sollen alle Ökosysteme in der EU, die der Wiederherstellung bedürfen, wiederhergestellt werden. Hoher bürokratischer Mehraufwand. Forderung einer 1.1 Umsetzung. Keine Einführung nationaler Wiederherstellungspläne für die Natur.
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Interessenbereiche:
- Artenschutz/Biodiversität [alle RV hierzu];
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Industriepolitik [alle RV hierzu];
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Soil Monitoring Law - Europäisches Bodenschutzgesetz
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Beschreibung:
Grundlegendes Ziel des vorgeschlagenen Gesetzes ist es, dass sich bis 2050 alle Böden in einem gesunden Zustand befinden. Die Einführung eines europäischen Bodenschutzrechtes ist nicht erforderlich. Nationales Recht (Bundesbodenschutzgesetz) ist vorrangig und ausreichend.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Industriepolitik [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu];
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
360.001 bis 370.000 Euro
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Beitragszahler mit mehr als 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (3):
- Goerg & Schneider GmbH u. Co. KG
- Stephan Schmidt KG
- Sibelco Deutschland GmbH
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23