Regelungsvorhaben
Reform der gemeindenahen psychiatrischen Versorgung im GVSG
Angegeben von:
Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (R002348)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Die DGPPN stellt mit Sorge fest, dass im Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG) keinerlei Regelungen enthalten sind, die dringend notwendige Reform der gemeindenahen psychiatrischen Versorgung durch das Krankenhaus betreffen. Die Fachgesellschaft plädiert dafür, die gesetzlichen Regelungen anzupassen und der Einführung von Globalbudgets, der Stärkung der Psychiatrischen Institutsambulanzen durch eine bundesweit auskömmliche Finanzierung, einer Flexibilisierung der Vergütung nach dem Bayerischen Modell sowie einer flächendeckenden regionalen Versorgungsverpflichtung als Versorgungsprinzip dabei den höchsten Stellenwert beizumessen.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 08.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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SG2406070039 (PDF - 24 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 03.05.2024 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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