Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406070038 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Reform der gemeindenahen psychiatrischen Versorgung im GVSG

Die DGPPN stellt mit Sorge fest, dass im Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG) keinerlei Regelungen enthalten sind, die dringend notwendige Reform der gemeindenahen psychiatrischen Versorgung durch das Krankenhaus betreffen. Die Fachgesellschaft plädiert dafür, die gesetzlichen Regelungen anzupassen und der Einführung von Globalbudgets, der Stärkung der Psychiatrischen Institutsambulanzen durch eine bundesweit auskömmliche Finanzierung, einer Flexibilisierung der Vergütung nach dem Bayerischen Modell sowie einer flächendeckenden regionalen Versorgungsverpflichtung als Versorgungsprinzip dabei den höchsten Stellenwert beizumessen.

Bereitgestellt von:
Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (R002348) am 27.06.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 08.03.2024 an:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) Zuständiges Ministerium: BMG [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

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