Regelungsvorhaben

Auslegung und Umsetzung des Gesetzes über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG)

Angegeben von:
TÜV Rheinland AG (R003903) am 27.06.2024

Beschreibung:
Ziel der Interessenvertretung ist eine praktikable Auslegung und Umsetzung des Gesetzes über überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne des Arbeits- und Drittschutzes sowie die Anwendbarkeit durch die Sachverständigen der nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) anerkannten zugelassenen Überwachungsstellen.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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