Regelungsvorhaben
Auslegung und Umsetzung des Gesetzes über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG)
Angegeben von:
TÜV Rheinland AG (R003903)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Ziel der Interessenvertretung ist eine praktikable Auslegung und Umsetzung des Gesetzes über überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne des Arbeits- und Drittschutzes sowie die Anwendbarkeit durch die Sachverständigen der nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) anerkannten zugelassenen Überwachungsstellen.
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]