Regelungsvorhaben

Kindergrundsicherung

Angegeben von:
Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) (R002906) am 27.06.2024

Beschreibung:
Forderung nach einer Ausnahmeregelung vom Auszahlungsanspruch für erwachsene Kinder mit Behinderung. In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf hatte der bvkm den geplanten neuen Auszahlungsanspruch kritisiert, der es künftig allen volljährigen Kindern ermöglicht hätte, die Auszahlung des Kindergarantiebetrages an sich selbst zu verlangen. Bei volljährigen Kindern mit Behinderung hätte diese Auszahlung dazu geführt, dass der Kindergarantiebetrag mit anderen Sozialleistungen, die Menschen mit Behinderung zustehen, verrechnet worden wäre. Die betroffenen Menschen mit Behinderung hätten also kein Mehr an Leistungen gehabt und bei den Eltern wäre der Kindergarantiebetrag gar nicht erst angekommen. Für die Eltern hätte das einen finanziellen Verlust von jährlich 3.000 Euro bedeutet.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/9092 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

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