Regelungsvorhaben
Rechtsanspruch auf Suizidprophylaxe
Angegeben von:
Deutsche Stiftung Patientenschutz (R004127)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Bei der gesetzlichen Verankerung der Suizidprävention fehlt in der gesetzlichen Krankenversicherung ein Rechtsanspruch der Betroffenen auf Suizidprophylaxe. Dazu zählen kurzfristige Sprechstunden, Behandlungsplätze und aufsuchende Therapie.
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]