Regelungsvorhaben
Psychologinnengesetz
Angegeben von:
Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (R003897)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Psychologie ist wissenschaftlich fundierte Anwendung akademischer Kompetenzen von Psycholog*innen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden und dem Vertrauen der Verbraucher*innen und den Erwartungen der Wirtschaft zu entsprechen, muss die Berufsbezeichnung gesetzlich mit einem Psychologinnengesetz geschützt werden.
- Arbeitsmarkt [alle RV hierzu]
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]
- Berufliche Bildung [alle RV hierzu]
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Hochschulbildung [alle RV hierzu]
- Profisport [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Verkehr" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu]
- z.B. Arbeitsschutz, Digitalisierung, Potentialermittlung