Regelungsvorhaben
Einführung eines Psycholog*innengesetzes
Angegeben von:
Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (R003897)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Psychologie ist wissenschaftlich fundierte Anwendung akademischer Kompetenzen von Psycholog*innen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden und dem Vertrauen der Verbraucher*innen und den Erwartungen der Wirtschaft zu entsprechen, muss die Berufsbezeichnung gesetzlich mit einem Psychologinnengesetz geschützt werden.
Zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) ist ein möglicher Gesetzestext entworfen und Anfang 2026 Kontakt zum für Verbraucherschutz zuständigen Bundesministerium für Justiz aufgenommen worden.
- Arbeitsmarkt [alle RV hierzu]
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]
- Berufliche Bildung [alle RV hierzu]
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Hochschulbildung [alle RV hierzu]
- Profisport [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Verkehr" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu]
- z.B. Arbeitsschutz, Digitalisierung, Potentialermittlung
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Adressatenkreis:
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Versendet am 18.12.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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SG2603240012 (PDF - 10 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 26.02.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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