Regelungsvorhaben
Stärkung von Selektivverträgen zwischen Vertragsärztinnen und Vertragsärzten und Krankenkassen für die fachärztliche Versorgung
Angegeben von:
Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) (R002512)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Stärkung und Flexibilisierung von Selektivverträgen (insbesondere Verträgen zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V) als Innovationsmotor in der Gesundheitsversorgung der gesetzlich Versicherten
Vereinfachung der Abrechnung, der Vertragsabschlüsse und des Datenaustausches
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]