Regelungsvorhaben
Anpassungen in der Delegierten Verordnung zu Solvency II
Angegeben von:
Allianz SE (R001562)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Solvency II ist die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit von Versicherungsunternehmen in der EU. Hinsichtlich der derzeit laufenden Überarbeitung der Delegierten Verordnung zu Solvency II um sie an die geänderte Solvency II Richtlinie anzupassen schließt sich die Allianz grundsätzlich den Positionen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft und Insurance Europe an. Aus Sicht der Allianz sind dabei u.a. von Bedeutung:
- realitätsnahe Ausgestaltung der Kriterien für den Start der Zinsextrapolation, - realitätsnahe Kalibrierung der Volatilitätsanpassung und Risikomarge,
- zeitnahe Rechtssicherheit bezüglich der für interne Modelle relevanten Bewertungsparameter.
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Versicherungswesen [alle RV hierzu]