Regelungsvorhaben

Umsetzung des EU ETS2 in nationales Recht mit Ziel der späteren Zusammenlegung von ETS1 und ETS2

Angegeben von:
AUDI AG (R001702) am 27.06.2024

Beschreibung:
CO2 muss in allen Sektoren einen Preis erhalten. Nur durch das "cap and trade" System des ETS ist gewährleistet, dass Klimaziele erreicht werden. Die perspektivische Zusammenlegung von ETS 1 und ETS 2 führt zu den volkswirtschaftlich geringsten CO2-Vermeidungskosten.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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