Regelungsvorhaben
Anpassung des PFAS Beschränkungsvorschlages der ECHA in für Industrie umsetzbare Gesetzgebung
Angegeben von:
AUDI AG (R001702)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Voraussetzung für ein Verbot muss die Verfügbarkeit eines wirtschaftlich darstellbaren Substitutes unter der Berücksichtigung von Vorlaufzeiten für die Umstellung sein.
Die nicht substituierbaren Anwendungen sind von einem Verbot auszunehmen bzw. mit hinreichenden Fristen inkl. Review zu versehen.
PFAS-haltige Ersatzteile (repair as produced Prinzip) sind von einer zukünftigen PFAS-Regulierung auszunehmen.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Industriepolitik [alle RV hierzu]