Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Wahrung d. Interessen kleiner & mittelst. Tankstellenbetreiber im geplanten GEIG

Angegeben von:
bft Bundesverband Freier Tankstellen und Unabhängiger Deutscher Mineralölhändler e.V. (R001004) am 27.06.2024

Beschreibung:
Tankstellenunternehmen, die mindestens 200 Tankstellen in Deutschland betreiben, müssen sicherstellen, dass ab dem 1. Januar 2028 grundsätzlich an jeder Tankstelle mindestens ein öffentlich zugänglicher Schnellladepunkt (mindestens 150 kW) betrieben wird. Hier soll eine realisierbare und praktische Umsetzung in Bezug auf Härtefallklausel, Flexibilitätsmechanismus sowie auf den juristische Verpflichteten erreicht werden. Die geplanten Änderungen sollten auf die bestehenden Geschäftsmodelle anwendbar sein.

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Gesetz zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 27.05.2024 Federführendes Ministerium: BMDV (20. WP) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (5)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406240038 (PDF - 5 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 23.05.2024 an:

      • Bundesregierung

    • Versendet am 04.07.2024 an:

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