Regelungsvorhaben

Wahrung d. Interessen kleiner & mittelst. Tankstellenbetreiber im geplanten GEIG

Angegeben von:
bft Bundesverband Freier Tankstellen und Unabhängiger Deutscher Mineralölhändler e.V. (R001004) am 27.06.2024

Beschreibung:
Tankstellenunternehmen, die mindestens 200 Tankstellen in Deutschland betreiben, müssen sicherstellen, dass ab dem 1. Januar 2028 grundsätzlich an jeder Tankstelle mindestens ein öffentlich zugänglicher Schnellladepunkt (mindestens 150 kW) betrieben wird. Hier soll eine realisierbare und praktische Umsetzung in Bezug auf Härtefallklausel, Flexibilitätsmechanismus sowie auf den juristische Verpflichteten erreicht werden. Die geplanten Änderungen sollten auf die bestehenden Geschäftsmodelle anwendbar sein.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/12774 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMDV): Gesetz zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (5)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406240038 (PDF - 5 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 23.05.2024 an:

      • Bundesregierung

    • Versendet am 04.07.2024 an:

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