Regelungsvorhaben
Wahrung d. Interessen kleiner & mittelst. Tankstellenbetreiber im geplanten GEIG
Angegeben von:
bft Bundesverband Freier Tankstellen und Unabhängiger Deutscher Mineralölhändler e.V. (R001004)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Tankstellenunternehmen, die mindestens 200 Tankstellen in Deutschland betreiben, müssen sicherstellen, dass ab dem 1. Januar 2028 grundsätzlich an jeder Tankstelle mindestens ein öffentlich zugänglicher Schnellladepunkt (mindestens 150 kW) betrieben wird.
Hier soll eine realisierbare und praktische Umsetzung in Bezug auf Härtefallklausel, Flexibilitätsmechanismus sowie auf den juristische Verpflichteten erreicht werden. Die geplanten Änderungen sollten auf die bestehenden Geschäftsmodelle anwendbar sein.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/12774 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMDV): Gesetz zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (Vorgang)
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Fossile Energien [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 23.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle SG dorthin]
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Versendet am 04.07.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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